Beiträge

Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Stadt Dresden festgelegt. Änderungen seitens der Stadt teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

Beitrag für das erste Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschat:

Beitrag für das erste Kind für Alleinerziehende:

231,40 €

208,26 €

Beitrag für das zweite Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschaft:

Beitrag für das zweite Kind für Alleinerziehende:

138,84 €

115,70 €

Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. (Stand: September 2026)

Beiträge für Mittagessen:

Essenanbieter: LeibSpeise / Grit Ladowsky

3,26 € täglich

Frühstück und Vesper:

20,00 € monatlich

Zusatzbeitrag 20,00 € pro Kind im Monat

Beitrag für Eurythmiestunde ist im Zusatzbeitrag enthalten.

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Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Stadt Dresden festgelegt. Änderungen seitens der Stadt teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

Beitrag für das erste Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschat:

231,40 €

Beitrag für das erste Kind für Alleinerziehende:

208,26 €

Beitrag für das zweite Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschaft:

138,84 €

Beitrag für das zweite Kind für Alleinerziehende:

115,70 €

Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei
(
Stand: September 2026)

Beiträge für Mittagessen:

Essenanbieter: LeibSpeise / Grit Ladowsky

3,26 € täglich

Frühstück und Vesper:

20,00 € monatlich

Zusatzbeitrag 20,00 € pro Kind im Monat

Beitrag für Eurythmiestunde ist im Zusatzbeitrag enthalten.