Beiträge
Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Stadt Dresden festgelegt. Änderungen seitens der Stadt teilen wir Ihnen unverzüglich mit.
Beitrag für das erste Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschat:
Beitrag für das erste Kind für Alleinerziehende:
231,40 €
208,26 €
Beitrag für das zweite Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschaft:
Beitrag für das zweite Kind für Alleinerziehende:
138,84 €
115,70 €
Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. (Stand: September 2026)
Beiträge für Mittagessen:
Essenanbieter: LeibSpeise / Grit Ladowsky
3,26 € täglich
Frühstück und Vesper:
20,00 € monatlich
Zusatzbeitrag 20,00 € pro Kind im Monat
Beitrag für Eurythmiestunde ist im Zusatzbeitrag enthalten.
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Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Stadt Dresden festgelegt. Änderungen seitens der Stadt teilen wir Ihnen unverzüglich mit.
Beitrag für das erste Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschat:
231,40 €
Beitrag für das erste Kind für Alleinerziehende:
208,26 €
Beitrag für das zweite Kind für Verheiratete/Lebensgemeinschaft:
138,84 €
Beitrag für das zweite Kind für Alleinerziehende:
115,70 €
Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei
(Stand: September 2026)
Beiträge für Mittagessen:
Essenanbieter: LeibSpeise / Grit Ladowsky
3,26 € täglich
Frühstück und Vesper:
20,00 € monatlich
Zusatzbeitrag 20,00 € pro Kind im Monat
Beitrag für Eurythmiestunde ist im Zusatzbeitrag enthalten.